Gutscheinregelung / Gültigkeit von Gutscheinen:
Grundsätzlich gilt:
Unsere Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres in dem er gekauft wurde. In diesem Zeitraum sind Gutscheine uneingeschränkt einlösbar.
Ist ein Gutschein bereits älter als drei Jahre, kann dieser aus Kulanz nur noch direkt an der Abendkasse, ab einer Stunde vor Veranstaltungsbeginn auf die Restkarten eingelöst werden. Eine vorherige Reservierung ist nicht mehr möglich.
Gutscheine, älter als 10 Jahre, sind verfallen und können nicht mehr eingelöst werden.
Bedingt durch die Corona-Pandemie und die zeitweise Schließung unseres Theaters gilt für Gutscheine mit einem Austellungsdatum ab dem 01.01.2018 folgende Ausnahmeregelung:
Alle Gutscheine mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2021 und 31.12.2022 können auch weiterhin bis 31.12.2023 im Vorverkauf eingelöst werden.
































